Zollvorschriften
Die Einfuhr von Funkgeräten, Waffen und Munition (ausgenommen Jagdwaffen mit besonderer Genehmigung), pornographischer Literatur und von Literatur, die den Interessen des Landes zuwiderläuft, sind verboten. Verstöße gegen das strenge Drogengesetz werden hart geahndet. Zollfrei ist die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 2 I Wein und 1 I Spirituosen. Film-/Fotokameras sind deklarationspflichtig.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden.
Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen können grundsätzlich in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.
Für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen ist die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich.
Die Gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Auswärtiges Amt
Referat. 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000

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