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Kfz:
Anerkannt sind der internationaler Führerschein, der Deutsche, Schweizer oder der österreichische Fahrzeugschein;
Die internationale Grüne Versicherungskarte ist nicht gültig, es muss eine algerische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Reisende, die mit einem fremden Fahrzeug unterwegs sind, müssen eine notariell beglaubigte Vollmacht des Fahrzeughalters in französischer Sprache vorweisen.
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Der Fahrzeugverkauf ist in Algerien untersagt.
Ein carnet de passage ist nicht erforderlich. Bei Unterkunft wird kostenlos ein Zollpapier (carte touristique), befristet auf 3 Monate, ausgestellt. Fahrzeuge über 5,5 t benötigen eine Genehmigung des "Ministere des Transports, Direction Generale des Transports terrestres", 119, rue Didouche Mourad, Alger (außer Campmobile). Diese Genehmigung muss mindestens 6 Wochen vor Antritt der Reise in französischer Sprache beantragt werden. Für Fahrzeuge über 2,8 t ist eine Straßenbenutzungsgebühr zu entrichten. Die Einreise mit olivgrünen Fahrzeugen ist untersagt.
Im Norden des Landes bietet die Treibstoffversorgung keine Probleme, im Süden des Landes ist es schwieriger (mit Wartezeiten von mehreren Tagen muss man rechnen). Beachten Sie hierzu die Routenbeschreibungen. Die Tankstellen und Lager der Sonatrach führen bisweilen das Öl Cifa SAE 40 in 200-I-Fässern. Bei der Ausreise aus Algerien darf jedoch offiziell nur so viel Treibstoff mitgeführt werden, wie zum Erreichen der nächsten Tankstelle im Nachbarland notwendig ist.
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