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Kinder
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaatler oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. |
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Ein algerischer Vater muss daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich zustimmen. Ggf. müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise (Autorisation Paternelle de Voyage - zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Es kann bei der Ein- und Ausreise algerischer Staatsbürger zu Schwierigkeiten kommen, wenn die algerische Wehrpflicht nicht abgeleistet wurde. |
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